Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite30 Jahre Stadtfest Mücheln (Geiseltal) | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Führungszeugnis beantragen

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind

 

- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder

- für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).

 

Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen

 

- einfache Führungszeugnisse und

- erweiterte Führungszeugnisse

 

Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.

Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Es ist möglich, ein Führungszeugnis online mithilfe der Online-Ausweisfunktion zu beantragen.

 

Voraussetzung zur Beantragung

  • Sie wohnen in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen und sind hier gemeldet

    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen.

  • Mindestalter: 14 Jahre

    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.

  • Persönliche Antragstellung

    • Online-Abwicklung: Dafür benötigen Sie einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

    • Vor Ort: persönliche Vorsprache

    • Schriftlich: Schicken Sie einen formlosen Antrag mit eigenhändiger Unterschrift an das Bürgeramt zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.

  • ggf. Überweisung der Gebühr (13,00 €)

    • Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, senden wir Ihnen einen Kostenbescheid mit weiteren Zahlungsinformationen

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr